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Ist es rechtlich möglich ein Buch/Bühnenstück als Animationsfilm umzusetzten, ohne Geld an die Rechteinhaber?

Hintergrund ist folgender:

Ich habe die Idee, Faust (Goethe) oder Baal (Brecht), as (very low budget) Animationsfilm zu machen.

Ich will aber kein Geld damit verdienen.

Habe ich zu befürchten, dass ich trotzdem Post vom Anwalt der jetzigen Verwertungsrechteinhaber bekomme?

2 Answers

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  • 1 decade ago
    Favorite Answer

    Bei Goethes Faust besteht kein Grund zur Sorge.

    Eine Bearbeitung eines Textes von Brecht bedarf der Einholung einer Genehmigung bei den Inhabern der Urheberrechte.

    Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des Verfassers. Ob man mit einer Bearbeitung Geld verdienen möchte od. nicht, ist dabei völlig unerheblich.

  • 1 decade ago

    wenn der autor 70 jahre lang tot ist

    dann darfst du.

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