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kopie von gerichtsakten?

hallo an alle,

ich bin neu hier im forum, habe ein riesen problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen koennt.

ich brauche fuer ein immigration visa fuer die Staaten gerichtsakten von einer veruteilung von 2001.

ich habe bei der zustaendigen staatanwaltschaft angerufen und die auskunft erhalten, dass ich als privatperson keine akteneinsicht und schon gar keine kopien erhalte.

laut amerikanischem konsulat in frankfurt muss mir aber eine kopie der akten gewaehrt werden.

was stimmt jetzt? habe ich ein recht auf eine kopie oder nicht? und wenn ja, wie setze ich dies am besten durch.

ich freue mich ueber jede hilfreiche antwort, da ich hier absolut nicht mehr weiter weiss.

liebe gruesse,

3 Answers

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  • Anonymous
    1 decade ago
    Favorite Answer

    Ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter hat in einer Strafsache kein Akteneinsichtsrecht. Dieses Recht haben nach der StPO nur der Verteidiger, in geringem Maße der Beschuldigte selbst und der Privatkläger. Hier geht es schließlich um personenbezogene Daten, die der Geheimhaltung unterliegen. Oder würdest Du wollen, dass Hinz und Kunz deine Strafakte (so Du eine hast) einsehen könnten?

  • 1 decade ago

    Ich nehme an das Du derjenige bist der 2001 verurteilt wurde und dann hast Du selbstverständlich ein Recht auf eine Kopie des Rechtsaktes.

    Kopien von Rechtsakten die Dritte (andere) betreffen hast Du nicht aber ich denke einmal das selbst die Staaten noch nicht auf die Weise Informationen erschleichen indem sie von jedem unschuldigen Einreisenden eine beliebige Gerichtsakte verlangen.

    Aber alles was Dich betrifft da hast Du natürlich ein Recht auf eine Kopie des Protokolls.

  • 1 decade ago

    Ab zum Anwalt. Der kann´s.

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