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Was haltet ihr davon ? siehe Details?
Hallo zusammen,
ich hoffe das hier sich vielleicht ein Anwalt meldet und möchte mal eure Meinung hören.
Zur Sache:
ich bin beschuldigt worden im Jahre 2009 eine Tankstelle in Oldenburg/Holstein mit einem PKW befahren zu haben,dieser soll gebrannt haben und ich habe diesen Brand mit einem Feuerlöscher bekämpft.
Der Witz ist nur...,ich bin HARTZ4-Empfänger und besitze keinen PKW gar bin ich im Jahre 2009 auf dieser Tankstelle gewesen.Der Oberhammer ist,es existiert kein Video geschweige konnte mich die Zeugin (Tankwartin) auf dem AG Oldenburg/Holstein (29.04.2010) wieder erkennen sowie kann sich weder der Tankstellenpächter an den "Tattag" erinnern gar die Zeugin,mal heißt es ich wäre im Mai 2009 dagewesen,mal im April 2009 und bei der mündlichen Verhandlung hieß es aufeinmal es könne auch im März 2009 sein ??!!.
Es hört ziemlich hammer an aber,irgendeine Person hat meine Adresse bei der Tankwartin gegeben sowie ein Kennzeichen (OH-TS 810) und dem AG Oldenburg/Holstein sowie dem RA des Klägers ist es bekannt das ich nicht der Halter gar Besitzer bin von diesem PKW.
Heute bin vom AG Oldenburg/Holstein (Aktenzeichen 25C1090/09) verurteilt worden den Schaden an der Tankstelle zu bezahlen sowie die Gerichtskosten nebst RA-Kosten vom Kläger.
Ich muß dazu sagen,das in einer Protokollabschrift vom AG Oldenburg/Holstein vom 07.05.2010,der Richter erkennt das die Zeugin sich an garnix erinnern kann gar meine Person wiedererkannt hat sowie das kein Tattag genannt wird geschweige Video existiert.
Nun würde ich gerne mal von euch eure Meinung dazu hören und bitte um ernstgemeinte Antworten,freuen würde ich mich wenn hier bei Yahoo-Clever ein Rechtsanwalt anbei ist oder Renogehilfin gar Richter.
Wer will kann mich auch sehr gerne kontaktieren,freue mich um Antworten.
Viele Grüsse aus Heiligenhafen
7 Answers
- Anonymous1 decade agoFavorite Answer
was hat Strafrecht mit Logik zu tun? nix wie man in deinem Fall sieht.
wie dich das AG bei dieser Sachlage verurteilen konnte, entzieht sich zur Gänze meinem Rechtsverständnis. Wo bleibt da das anwenden des "in dubio pro reo"?
Leider hast du, so wie ich es Lese, auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers ( RA ) verzichtet, was sich jetzt Rächte.
Sofort in Revision gehen und sich einen Strafverteidiger besorgen, außerdem noch einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter stellen und Beschwerde gegen diesen, beim Direktor des AG einlegen.
Das einschalten von öffentlichen Medien, wäre auch ein Mittel um den Druck auf die Justiz, die hier gepatzt hat, zu erhöhen.
"TM"
- Anonymous1 decade ago
Entschuldige bitte - aber die Geschichte, die du uns hier auftischt, kann so nicht stimmen!
Wie kannst du von einem deutschen Gericht verurteilt werden, wenn nach deinen Aussagen nicht mal der "Tattag" feststeht, sich eigentlich keiner an dich erinnern kann, du weder Besitzer noch Halter des Wagens mit diesem Kennzeichen bist..
Nur weil wie durch Zauberhand irgendwie dein Name und deine Adresse ins Spiel kam... wirst du nicht mal so eben verurteilt.
- ichbinichLv 51 decade ago
Du bist heute verurteilt worden - das heiÃt, dass bereits verhandelt wurde. Wo war Dein Anwalt?
Du solltest auf jeden Fall Berufung einlegen und Dir einen guten Anwalt suchen. Da Du H4 Empfänger bist bedeutet dies, dass Du einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe hast. Also - ab zum nächsten und zwar guten Anwalt, der sich in Haftpflichtdingen auskennt (eine Adresse kann Dir auch die zuständige Anwaltskammer geben) und direkt einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen und dann Berufung.
Meines Erachtens müsste die Haftpflichtversicherung des Mannes, dem das Fahrzeug mit der genannten Nummer gehört den Schaden zahlen. Aber ich bin kein Anwalt und hier fehlen sicherlich einige Informationen, denn nur so zum Spaà bei der genannten dürftigen Lage fällt kein Gericht ein Urteil.
- SprendlingerLv 71 decade ago
Grundsätzlich darf hier keine Rechtsauskunft erteilt werden. Wir können nur Tips weitergeben. An Deiner Stelle würde ich Widerspruch einlegen mit Hilfe eines Anwalts.
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- KapaunLv 71 decade ago
Tja, wenn das tatsächlich alles ist und du uns nicht noch wichtige Aspekte verschweigst (wie zum Beispiel, dass du von einem anderen Augenzeugen wiedererkannt worden bist o.ä.), ist es in der Tat unvorstellbar, dass du verurteilt worden bist. Weshalb mir die ganze Geschichte auch unglaubwürdig vorkommt - irgendwas daran ist nicht koscher.
Aber egal, nachdem du anscheinend bisher keinen Anwalt hast (?), wirst du jetzt wohl nicht drum herumkommen, dir einen zu nehmen.
- nixwissenLv 41 decade ago
Rufe Heute noch einen Anwalt an . Solltest du dir keinen Anwalt leisten können (Geringverdiener) und keine Rechtsschutzversicherung haben, so kannst du unter umständen einen Beratungsschein/Prozesskostenbeihilfe beantragen! Der Anwalt wird dir sicherhlich beim Ausfüllen des Antrages helfen!
Wichtig, du musst die Frist für den Revisionsantrag einhalten und der ist in der Regel sehr kurz (2 Wochen)!
mfg
- ?Lv 71 decade ago
Die Gerichte wissen das Harz4 Empfänger nix zu tun und langeweile haben, darum beschäftigen sie dich mit einer kleinen Verurteilung ein wenig ...
So ist das nun mal im Leben, wer dem Staat durch ständige Beziehung von Leistungen auf der Tasche liegen will, bekommt die nun die Rechnung ...