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Muss ich nur maximal 2% meines Jahreseinkommens für zahnärztliche Behandlungen aufwenden?

Ich habe gelesen, dass man grundsätzlich in der GKV nicht mehr als 2% des Familien-Jahreseinkommens für Zahnbehandlungen und Zahnersatz aufwenden muss.

Da meine Frau nicht arbeitet und ich wenig verdiene dürfte es mich demnach nicht mehr als 300 € im Jahr kosten.

Auch wenn meine Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten über 10.000 € liegen würden ?

Hab ich das so richtig verstanden ?

Dann würde sich ja eine Zahnzusatzversicherung für mich nicht so wirklich lohnen oder ?

So eine Versicherung kostet mich im Jahr zum Teil über 300 €.

Wenn ich aber nur für maximal 300 € zur Kasse gebeten werden kann, dann macht das eigentlich keinen Sinn.

Seh ich das so richtig oder hab ich da was übersehen ?

3 Answers

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  • 7 years ago
    Favorite Answer

    Das ist unvollständig.

    Als Ausgaben werden nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel, Krankenhaus, Krankenfahrten, Haushaltshilfen oder häusliche Krankenpflege berücksichtigt.

    Nicht zu den Zuzahlungen zählen, z. B.:

    Eigenanteile bei Zahnersatz

    Source(s): Vollständige Gesetzeslage: https://www.aok.de/hessen/leistungen-service/leist...
  • 7 years ago

    nein

    das ist nicht richtig

  • Marita
    Lv 7
    7 years ago

    Die 2% sind für Euch Beide. Seit Ihr Beide chronisch krank braucht Ihr nur 1% dazu bezahlen. Das muß die Hauärztin bestätigen auf einen Formular das Ihr von der Krankenkasse bekommt. Und dann das Formular bei Eurer Krankenkasse wieder abgeben.

    LG Marita

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