Yahoo Answers is shutting down on May 4th, 2021 (Eastern Time) and beginning April 20th, 2021 (Eastern Time) the Yahoo Answers website will be in read-only mode. There will be no changes to other Yahoo properties or services, or your Yahoo account. You can find more information about the Yahoo Answers shutdown and how to download your data on this help page.

Baufälliges Haus auf dem Nachbargrundstück?

steht seit etwa 30 Jahren leer und gehört jetzt der Kreisstadt.

Wer haftet für Sach- und Personen-Schäden die z.B. bei Sturm durch das Gebäude verursacht werden????

( herabfallende Dachziegeln oder gar Einsturz)

Bei einem Einsturz würde es entweder auf die Straße oder unser Grundstück fallen und ein anderes

Haus,das daran angebaut ist mitreißen.

6 Answers

Rating
  • 7 years ago
    Favorite Answer

    Für Personen- oder Sachschäden haftet die entsprechende Kreisstadt, da es ihr Eigentum ist. Das gilt allerdings nicht. wenn sich Personen unbefugt auf diesem Grundstück aufhalten.

  • Anonymous
    7 years ago

    Wenn der Eigentümer seiner Sicherungspflicht hinreichend nachkommt, ist es gut möglich, dass niemand haftet.

  • ?
    Lv 7
    7 years ago

    In diesem Fall die Kreisstadt.

  • Marita
    Lv 7
    7 years ago

    Na der jeweilige Besitzer.

    Also in dem Fall die Kreisstadt.

    LG Marita

  • How do you think about the answers? You can sign in to vote the answer.
  • 7 years ago

    Du musst dann nur beweisen, dass es auch ja die Ziegel(n) (???) vom Haus sind. Wie?

    Und dann haftet die Stadt als Eigentümer...

  • 7 years ago

    Der jeweilige Besitzer ...

Still have questions? Get your answers by asking now.