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Immer Haftung bei Paketannahme ?

Ich bin Lagerarbeiter und nehme regelmäßig Pakete von diversen Paketdiensten an meinem Arbeitsplatz an.

Nachdem ich unterschrieben habe, verteile ich die Pakete an die jeweiligen Empfänger

oder an die jeweilige Abteilung (z.B. Retourenabteilung).

Wenn es dann 2 Wochen später heißt, "das Paket ist verschwunden",

dann wird nachgesehen, wer es angenommen hat.

Und wenn ich das Paket angenommen habe, muss ich nach dem Paket suchen.

Nur nach 2 Wochen kann ich mich an das Paket doch längst nicht mehr erinnern.

Weder wie es ausgesehen hat, noch was ich genau damit gemacht habe.

Denn es kommen Täglich mehrere Paketdienste mit diversen Paketen in

sämtlichen Farben und Formen.

Das kann sich doch kein Mensch alles merken.

Außerdem mache ich das ja nicht hauptberuflich, sonder nur mal so nebenbei, neben

meiner Haupttätigkeit.

Muss ich dafür gerade stehen, nur weil ich das Paket angenommen habe

und nicht mehr weiß was damit geschehen ist ?

Denn dokumentieren darf ich das nicht.

Sonst würde ich immer alles aufschreiben, an wen ich welches Paket gegeben habe.

Aber damit ist die Chefetage nicht einverstanden.

"Zu umständlich" , "kostet zu viel Arbeitszeit" .

Es wäre zudem mein persönliches Problem, wenn ich mir das nicht merken kann.

Ist das so korrekt, oder habe ich das Recht, das zu dokumentieren ?

Wenn ich das nicht dokumentieren darf, kann ich dann die Annahme grundsätzlich verweigern und

es von Kollegen annehmen lassen?

Update:

Oder könnte ich z.B. wegen "Arbeitsverweigerung" eine Abmahnung bekommen ?

9 Answers

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  • Tifi
    Lv 7
    7 years ago
    Favorite Answer

    Nun sag mal, du unterschreibst dass die Lieferung angekommen ist und prüfst die Verpackung zuvor auf Unversehrtheit. Leitest die Ware dann weiter bzw lagerst sie kurz ein.

    Frag den Betriebsleiter, ob es innerbetrieblich möglich sei - Jeder der Wareneingänge abholt, der soll sie Quittieren.

    Und aus die Maus.

    Ansonsten - trete der Gewerkschaft bei , wenn bei euch so rauhe Sitten herrschen - brauchst deinem Chef nicht auf die Nase binden, aber sollten Abmahnungen erfolgen, kriegt er Lack (Du hast dann Rechtsschutz) !

  • 7 years ago

    Arbeitsverweigerung entspräche eher dem Kindergartenverhalten eines trotzigen kleinen Jungen.

    Gehört es zu deinem Aufgabenbereich die Pakte anzunehmen, muss dein Betrieb auch regeln, wie die interne Weitergabe zu erfolgen hat. Sieht sich dort niemand dafür verantwortlich, führst du täglich ein Liste als Annahmeverzeichnis mit dem Absender der Retourware und lässt dir das bei Weitergabe mit ein dem Namenszeichen des Übernehmenden quittieren. Dann trägst du keine weitere Verantwortung und das Spielchen dauert keine 30 Sekunden.

  • 7 years ago

    Von wegen "kostet zu viel Arbeitszeit" wenn dem so ist, würde ich es verweigern, weiterhin Pakete anzunehmen.

    Der, der von Dir das Paket übernimmt, hat das schriftlich zu bestätigen, ansonsten gibt es kein Paket.

    Aus dem Grund, nehme ich keine Pakete für die Nachbarn an.

    Und ja, der der das Paket annimmt, geht in die Haftung für das Paket. Aus diesem Grund, verweigere ich die Annahme von Paketen, für die Nachbarn

  • Anonymous
    7 years ago

    Lasse Dir die Weitergabe vom Empfänger quittieren !

    Falls du das von der Chefetage untersagt bekommst dann nimm bitte kein einziges Paket mehr an.

    Ansonsten wärest Du doof, 'tschuldigung...

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  • 7 years ago

    Folgender Vergleich: Eine Freundin von mir hatte eine Banklehre begonnen und musste viele Jahre an der Kassa arbeiten. Deshalb hat sie zusätzlich zum Gehalt einen monatlichen Fixbetrag erhalten, um einen etwaigen Fehlbetrag bei der Abrechnung abdecken zu können. Das Pakete annehmen muss in deinem Dienstvertrag festgehalten sein. Ist das nicht der Fall, was ich hier glaube, geschieht es mit allen rechtlichen Konsequenzen aus reiner Freiwilligkeit und du kannst folglich auch nicht haftbar gemacht werden.

  • 7 years ago

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du den Schaden bezahlen musst, wenn ein Paket verschwindet.

    Dann müssten sie schon nachweisen, dass du es gestohlen hast.

    Ohne einen Nachweis, dass du es weiter gegeben hast, könnte es ja sonst wo verloren gegangen sein.

    >

    Das ist vollkommen üblich , dass man als Angestelltter einer Firma Pakete annimmt.

    Das wäre sehr merkwürdig, wenn du dich weigern würdest.

    Wenn das Paket dann weg ist, muss der Chef es eben als Schwund verbuchen, oder sein Warenbuchung-System ändern, damit er die Pakete nachverfolgen kann..

    Trete am besten sofort in eine Gewerkschaft ein .

  • 7 years ago

    Privat sich auf Arbeitsplatz sich Pakete schicken lassen , muss Arbeitgeber zu Stimmen.Hier kannst Du den Paketboten durchs Gebaeude scheuen oder er muss Benachrichtigen.

    Wenns an die an Firma geht , dann musste schon zu sehen das die Sachen schnellstens an den Empfaenger gehen und schreib Dir auf was Du mit dem Krempel gemacht hast, sags nicht und gut ist.

  • ?
    Lv 6
    7 years ago

    Du brauchst nur "i.A," vor Deine Unterschrift setzen - dann ist der Arbeitgeber haftbar.

    "i.A" bedeutet: Im Auftrag.

  • 7 years ago

    Ich würde es lieber verweigern, denn nach deiner Annahme ist die Postgesellschaft nicht mehr haftbar.

    Bedeutet das die Haftung bei dir liegt.

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