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Wenn jemand die Tür zum Treppenhaus im Hochhaus aufmacht um so zu lüften und ich dadurch die ganze?

Gerüche vom Kochen in meine Wohnung habe - Kann ich was dagegen machen? Gilt das als Belästigung? Wenn ja, wo müsste ich mich melden? Mit diese Leute ist nicht zu reden - dies habe ich schon versucht. Für Rechtschreibfehler entschuldige ich mich, bin Engländerin....

Update:

Ich kann in keine Vereine für Mietwohnungen eintreten, ich hätte erwähen sollen, dass wir Eigentümer sind...

11 Answers

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  • 10 years ago
    Favorite Answer

    Das hier könnte für dich als Eigentümerin gelten, auch wenn es sich im Fall um Katzengeruch handelt ...

    http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,3029,-geruc...

  • ?
    Lv 7
    10 years ago

    Wenn du Eigentümer bist habt ihr einen Verwalter. Der ist u.a. zuständig für die Einhaltung der Hausordnung. Normale Küchengerüche sind zu dulden.

    Wenn du dagegen etwas machen möchtest, musst du dem Verwalter schriftlich mitteilen, dass er bei der nächsten Eigentümerversammlung den TagesOrdnungsPunkt "Treppenhaus lüften" mit Beschlussfassung aufnimmt. Dann können alle Eigentümer über deinen Vorschlag abstimmen.

    Ob das dann auf die eventuelle Mieter (Eigentümer die ihre Wohnung vermietet haben) umgesetzt werden kann, steht auf einem anderen Blatt; denn der Eigentümer/Vermieter hat einen externen Vertrag mit seinem Mieter und sein Mieter ist nicht unbedingt an Beschlüsse der Gemeinschaft gebunden.

    Als Eigentümer kannst du bei Haus & Grund eintreten, das ist der Verein für Vermieter.

    Source(s): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonymous
    10 years ago

    Wenn du Eigentümer bist dann kannste das im Mietvertrag festlegen,daß es nicht erlaubt ist.

    Aber die Wohnungstüt darf der Bewohner nicht ödffnen um zu lüften nur seine fenster von Innen.

  • 10 years ago

    Ins Haus zu lüften ist verboten!

    Es gibt eine Eigentümergemeinschaft und es gibt auch eine Hausverwaltung, da ruft man an und beschwert sich.

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  • Anonymous
    10 years ago

    Denen geht es ja genau so wenn Du deine Türe aufmachst!

  • Anonymous
    10 years ago

    Wende dich an den Eigentümer der anderen Wohnung. Sowas regelt die Hausordnung. Das ist, wenn es dort untersagt ist, eine Belästigung.

  • Mimi
    Lv 7
    10 years ago

    an die hausverwaltung wenden, diese türen dürfen nicht offenstehen / festgestellt werden.

  • 10 years ago

    Rein rechtlich ist da nichts zu machen

  • Fred
    Lv 7
    10 years ago

    Dann lässt du deine Tür zum Treppenhaus zu. Dann hast du auch keine Gerüche. Kannst ja mit deinem Vermieter darüber reden.

  • Anonymous
    10 years ago

    Trete einem Mieterverein bei (DMB = Deutscher Mieterbund) und schildere dein Problem. Oder, wenn du eine/n vernünftige/n Vermieter/in hast, wende dich zuerst dorthin.

    Nachtrag:

    Ich nehme an, dass euch nur eine einzelne Wohnung gehört. Dann müsst ihr euch an die jeweiligen Vermieter der anderen wenden. Wenn euch das ganze Haus gehört, dann könnt ihr ja die Störenfriede verwarnen oder kündigen. Und sogar für Vermieter/Eigentümer gibt es eine Vereinigung: den Vermieterbund!

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