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Hallo. Wir sind 4 Parteien in ein Eigentümer-Mehrfamilienhaus.?
Wir habe einen aufgeteilten Keller und jetzt hat eine Partei sich entschieden eine Tür einzubauen im Gemeinschaftskeller ohne Absprache der andere 3 Parteien und diese Tür ist auch abgeschlossen.
Auf "unsere Seite" der Tür ist die Heizungsanlage an der der jenige ab und zu auch mal dran muss. Auf "seine Seite" der Tür ist der Rest unsere Gemeinschaftskeller, nun bekommen wir kein Schlüssel dafür und damit auch kein Zugang. Weiß irgendjemand ob so was erlaubt ist?
4 Answers
- Mr. MarlboroLv 69 years agoFavorite Answer
Da ihr alle 4 Eigentümer des Hauses seid, darf KEINER ohne Zustimmung der anderen etwas am Gemeinschaftseigentum verändern.
- 9 years ago
Ich denke nicht. Es heiÃt ja nicht umsonst GEMEINSCHAFTSkeller. Ihr hab also alle einen Anspruch darauf, den zu benutzen. Du schreibst am Anfang was von "aufgeteilten" Keller. Wenn ihr den so aufgeteilt habt, dass jeder einen Teil hat, dürfte die Partei nur den Teil für euch unzugänglich machen, der ihm gehört. Wenn ihr das nicht aufgeteilt habt, dürfte er das nicht, auÃer er händigt euch einen Schlüssel aus.
Erstmal würde ich versuchen, mit der Partei zu reden. Hilft das nicht, müsst ihr evtl einen Anwalt einschalten, der weià eh genauer über sowas bescheid.
- SprendlingerLv 79 years ago
Hier gilt immer was in der Teilungserklärung unterschrieben wurde.Wenn sich einer nicht daran hält, kann man dagegen klagen.
- ?Lv 79 years ago
Bist du Mieter ist dein Ansprechpartner dein Vertragspartner. Die vermieteten Räume können nicht einfach eingeschränkt oder verwehrt werden.
Bist du Eigentümer ist dein Ansprechpartner die Hausverwaltung. Entweder der Eigentümer baut die Tür unverzüglich wieder aus, oder man muss handeln.
Einmal wäre eine einstweilige Verfügung vorstellbar.
Sollte eine Aufforderung des Rückbaus von der Hausverwaltung nicht fruchten, benötigt der Eigentümer mehr als 25% (nach Köpfen, hier also 2 Eigentümer) um schriftlich eine auÃerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Gegenstand dieser Versammlung ist der Rückbau oder die Zustimmung der Tür. Dann muss die Hausverwaltung tätig werden.
Den Zugang darf dieser Eigentümer trotzdem keinem verwehren. Auf welche Rechtsgrundlag möchte er sich denn berufen?
Source(s): IHK-zertifizierter Immobilienverwalter