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Warum sind Arbeitgeber entsetzt, wenn man kündigt und innerhalb kürzester Zeit weg ist?
Hi,
schließlich hat er doch den Arbeitsvertrag aufgesetzt und da reingeschrieben, das die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Also 4 Wochen zum Monatsende bzw. 15 eines Monats.
Was soll dann das gejammer, daß ist zu kurzfristig, wie soll ich denn so schnell Ersatz herbekommen usw. usw. usw.
Kann es sein, daß manche Arbeitgeber so kurze Kündigungszeiten super finden, weil sie dann unliebsame Arbeiter schnell loswerden können und dabei aber vergessen, daß es andersrum auch sehr schnell gehen kann?
Danke
@P: Ich nicht mehr. ;-)
5 Answers
- ?Lv 59 years agoFavorite Answer
Vielleicht war der Arbeitgeber schon mehrfach starken wirtschaftlichen Schwankungen unterlegen. Irgendwo dort müssen die Gründe liegen, damit er auch jederzeit Leute entlassen kann. Die Frage hier ist eher die, wie und ob Arbeitnehmer auf den AG zugehen, um hier ihren Vertrag ändern zu lassen oder nicht.
Das was du schreibst, ist nur die Folge von solchen Entwicklungen oder schlicht und einfach der Kurzfristigkeit und fehlender Vorausplanung seitens des Arbeitgebers geschuldet.
Hier sollte die Belegschaft mal auf den Arbeitgeber zugehen und das Thema ansprechen.
- Mike MLv 79 years ago
Kündigung ist aus AG Sicht immer doof weil Suche nach neuen Mitarbeitern und vor allem Einarbeitung richtig viel kostet.
Aber ansonsten hast du Recht, slebst schuld wenn sie kurze Kündigungszeiten in Verträge schreiben.
- 9 years ago
Also ich habe mal fristgerecht gekündigt.
Dann sagte der Arbeitgeber: Na endlich. Sie wussten schon immer wie man Probleme löst. Dann hat er mit noch eine Flasche Sekt in die Hand gedrückt.
Und ein Taxi für mich bestellt. Er hatte mir sogar die ganze Kündigungsfrist ausbezahlt. Und das ohne arbeiten zu müssen. (WITZ)
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- TriPo2Lv 79 years ago
Ein Arbeitsvertrag / samt Kündigungsfristen ist immer ein 2-seitiges Spiel. Zu lange Kündigungsfristen sind nix, zu kurze auch nicht. Ich selbst habe einen Vertrag mit 3 Monaten KüFri - das ist auch nicht zu unterschätzen im Falle des Jobwechselwunsches...