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Dürfen nur freie Bürger wählen oder auch die, die In den Gefängnissen sitzen?
Gilt das Recht der Wahl nur für Bürger auf freiem Fuß oder haben auch Knastbrüder die möglichkeit sich an der Wahl zu beteiligen? Und wie sieht es aus mit Leuten die Psychisch gestört sind und in einer Anstalt leben. Dürfen diese Personen wählen, oder wird Ihnen das Recht darauf versagt ?
8 Answers
- 8 years agoFavorite Answer
Hallo,
jeder deutsche Staatsbürger, der wahlberechtigt ist (18. Lebensjahr erreicht und deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) darf auch im Gefängnis wählen gehen. Das Recht im Gefängnis zu wählen hat also jeder, es sei denn die Straftat war so vehement, dass das Gericht ihm oder ihr das Wahlrecht entzieht (kann durchaus passieren).
LG
Source(s): Freundin studiert Jura :) - RincewindLv 78 years ago
Wählen gehört zu den Grundrechten und kann nur bei schweren Straftaten per Gerichtsbeschluss aberkannt werden.
- sIL3nTwaT3rLv 48 years ago
Gefangeneninsassen haben auch die Möglichkeit zu wählen. Natürlich dürfen sie dafür nicht das Gefängnis verlassen.
- MeckertanteLv 48 years ago
Wikipedia: "Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteils entzogen werden können."
Diese Regelung ist richtig, denn in den Gefängnissen befinden sich auch Menschen, die z. B. wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe für ein sog. geringeres Vergehen einsitzen.
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- whyskyhighLv 78 years ago
aktives und passives wahlrecht koennen durch straftaten ausser kraft gesetzt werden
- hajoklLv 78 years ago
Hi, jeder Staatsbürger der die Grundrechte besitzt und das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Gruà hajokl.