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Dürfen nur freie Bürger wählen oder auch die, die In den Gefängnissen sitzen?

Gilt das Recht der Wahl nur für Bürger auf freiem Fuß oder haben auch Knastbrüder die möglichkeit sich an der Wahl zu beteiligen? Und wie sieht es aus mit Leuten die Psychisch gestört sind und in einer Anstalt leben. Dürfen diese Personen wählen, oder wird Ihnen das Recht darauf versagt ?

8 Answers

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  • 8 years ago
    Favorite Answer

    Hallo,

    jeder deutsche Staatsbürger, der wahlberechtigt ist (18. Lebensjahr erreicht und deutsche Staatsangehörigkeit besitzt) darf auch im Gefängnis wählen gehen. Das Recht im Gefängnis zu wählen hat also jeder, es sei denn die Straftat war so vehement, dass das Gericht ihm oder ihr das Wahlrecht entzieht (kann durchaus passieren).

    LG

    Source(s): Freundin studiert Jura :)
  • 8 years ago

    Wählen gehört zu den Grundrechten und kann nur bei schweren Straftaten per Gerichtsbeschluss aberkannt werden.

  • 8 years ago

    Gefangeneninsassen haben auch die Möglichkeit zu wählen. Natürlich dürfen sie dafür nicht das Gefängnis verlassen.

  • 8 years ago

    Wikipedia: "Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteils entzogen werden können."

    Diese Regelung ist richtig, denn in den Gefängnissen befinden sich auch Menschen, die z. B. wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe für ein sog. geringeres Vergehen einsitzen.

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  • 8 years ago

    aktives und passives wahlrecht koennen durch straftaten ausser kraft gesetzt werden

  • Fred
    Lv 7
    8 years ago

    Gefängnisinsassen dürfen auch wählen.

  • hajokl
    Lv 7
    8 years ago

    Hi, jeder Staatsbürger der die Grundrechte besitzt und das 18. Lebensjahr erreicht hat.

    Gruß hajokl.

  • 8 years ago

    Nein. Die Bürgerrechte sind aberkannt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wahlrecht

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